Veranstaltungen zu konzipieren, sicher zu planen und reibungslos durchzuführen ist eine Aufgabe, die sowohl bei der Planung, der Durchführung und der Nachbereitung eine umfassende fachliche Kompetenz erfordert. Für nahezu alle Veranstaltungen, vom Betriebsfest und dem Tag der offenen Tür, über öffentlichkeitswirksame politische Großevents bis zu Konzerten und Konferenzen, definieren die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO / in NRW SBauVO) und die Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften rechtliche, technische und organisatorische Rahmenbedingungen sowie Präsenz- und Aufsichtspflichten. Diese gelten sowohl für den Schutz der Besucherinnen und Besucher als auch für die Sicherheit der Beschäftigten, Dienstleister und Künstler.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Veranstaltungen rechtskonform und sicher organisieren, durchführen, leiten und beaufsichtigen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Der Seminarinhalt entspricht auch den Vorgaben der DGUV für Aufsichtsführende Personen gemäß Anhang 4 der DGUV-I 215-322.
Beschäftigte mit entsprechenden Aufgaben
Empfohlen für alle in Veranstaltungs- und Protokoll- und Kommunikationsreferaten sowie aus den Bereichen Hausdienst und Technik.
Dieses Seminar ist für alle Teilnehmenden kostenpflichtig. Es wird über das Basiskonto oder per Rechnung abgerechnet.
3 Tage
15
08.792/001/2027
Anmeldung
21.06.2027 - 23.06.2027
Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes NRW in Herne
Holger Gerdes
Landesbeschäftigte NRW mit Übernachtung: 650 Euro
Landesbeschäftigte NRW ohne Übernachtung: 554 Euro
Nicht-Landesbeschäftigte NRW mit Übernachtung: 778 Euro
Nicht-Landesbeschäftigte NRW ohne Übernachtung: 658 Euro
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