Rahmenvereinbarungen, Interimsvergabe und Direktbeauftragung -Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen

Veranstaltungsdetails

Die Vorschriften des nationalen und des EU-Vergaberechts haben zur Folge, dass öffentliche Auftraggeber teilweise sehr arbeitsintensive und zeitaufwändige Ausschreibungen durchführen müssen. In diesem Seminar erhalten Sie zum einen, einen Überblick über Rahmenvereinbarungen als ein besonderes Instrument des Vergaberechts. Es schafft sowohl auf Seiten der Auftraggeber als auch auf Seiten der Bieter erhebliche Vorteile, da es ermöglicht, die Anzahl an Ausschreibungen zu reduzieren. Zum anderen werden die Voraussetzungen und Grenzen von Interimsvergaben und Direktbeauftragungen vorgestellt.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • erhalten einen Überblick über Varianten von Rahmenvereinbarungen
  • lernen vergaberechtliche Rahmenbedingungen und Einsatzmöglichkeiten kennen
  • erhalten einen Überblick in welchen Situationen Interimsvergaben und Direktbeauftragungen zulässig sind.

Beschäftigte mit entsprechenden Aufgaben. Grundlagenkenntnisse im Vergaberecht sind unbedingt erforderlich.

  • Definitionen, Varianten, Flexibilität bei Rahmenvereinbarungen
  • Vergaberechtliche Rahmenbedingungen
  • Vorbereitung des Verfahrens
  • Berücksichtigung der EuGH-Entscheidung v. 17.6.2021 (Rs C-23/20) zu Höchstmengen/-werten Erstellung der Vergabeunterlagen
  • Bieterauswahl und Angebotswertung
  • Abruf aus der Rahmenvereinbarung
  • Gesetzliche Voraussetzungen für Interimsvergaben und Direktbeauftragungen

1 Tag

15

Termine

KennzifferHinweiseNeue KennzifferSeminarstatusDatumVeranstaltungsortDozierendePreisAnmeldungen

08.644/001/2026

Anmeldung

17.11.2026

Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes NRW in Herne

Für NRW-Landesbeschäftigte kostenfrei

Nicht-Landesbeschäftigte NRW: 215 Euro

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