Finanzkontrolle Strukturfondsförderung - staatliche Beihilfen

Veranstaltungsdetails

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • können die wesentlichen Elemente des EU-Beihilferechts (Tatbestand, Notifizierungsfreistellung, De-minimis etc.) sicher im eigenen Aufgabengebiet einordnen
  • wenden die im Seminar vermittelten Grundkenntnisse im Rahmen ihrer Tätigkeiten (Fördermittelverfahren, Prüf- oder Aufsichtsfunktion) an.

Beschäftigte mit entsprechenden Aufgaben.

  • Einführung in das EU-Beihilfenrecht
  • Schnittstelle zwischen den ESI-Fonds und dem EU-Beihilfenrecht
  • Anwendungsbreite des EU-Beihilfenrechts
  • Abgrenzung zwischen hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeit
  • De-minimis-Beihilfen
  • Infrastrukturförderung
  • Kulturförderung
  • Schnittstelle zwischen dem Vergaberecht und dem EU-Beihilfenrecht sowie Zuwendungsrecht

Dieses Seminar ist für alle Teilnehmenden - auch aus NRW-Landesbehörden - kostenpflichtig. Es wird über das Basiskonto oder per Rechnung abgerechnet.

3 Tage

15

Termine

KennzifferHinweiseNeue KennzifferSeminarstatusDatumVeranstaltungsortDozierendePreisAnmeldungen

09.340/002/2026

Dieses Seminar ist für alle Teilnehmenden - auch aus NRW-Landesbehörden - kostenpflichtig. Es wird über das Basiskonto oder per Rechnung abgerechnet.

Anmeldung

02.11.2026 - 04.11.2026

Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes NRW in Herne

Vera Fiebelkorn

Landesbeschäftigte NRW mit Übernachtung: 640,10 Euro

Landesbeschäftigte NRW ohne Übernachtung: 550,50 Euro

Nicht-Landesbeschäftigte NRW mit Übernachtung: 764,50 Euro

Nicht-Landesbeschäftigte NRW ohne Übernachtung: 652,50 Euro

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Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Digitale Dienste - Mailadresse: digitale.dienste@fah.nrw.de