Planfeststellungsverfahren - Anspruch an und Herausforderung für das behördliche Handeln

Veranstaltungsdetails

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • kennen die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung
  • wenden die verfahrensrechtlichen Vorschriften rechtssicher an
  • erkennen Probleme im Verfahren und treffen rechtssichere Entscheidungen
  • werden den neuen Anforderungen im Planfeststellungsverfahren von mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung gerecht.

Beschäftigte, die mit der Durchführung von Planfeststellungsverfahren und dem Abfassen abschließender Entscheidungen beauftragt sind

  • Allgemeine Übersicht: Vorhabenzulassung durch Planfeststellung und Genehmigung
  • Grundbegriffe des Planungsrechts: raumbezogene Gesamtplanung, Fachplanung, planerische Gestaltungsfreiheit, Abwägungsgebot
  • Ablauf und rechtliche Anforderungen an das Planfeststellungsverfahren:

Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Das Anhörungsverfahren:

Antrag und Planungsunterlagen, Beteiligung der Öffentlichkeit und Fachbehörden

(Umgang mit Einwendungen)

Planung und Durchführung von Erörterungsterminen

Planänderungen (Deckblattverfahren)

Bekanntgabe Planfeststellungsbeschluss

  • Rechtliche Anforderungen an den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses/Abwägungsbelange u. a.:

Planrechtfertigung

Alternativenprüfung

Immissionsschutz (Lärm, Luftschadstoffe, elektromagnetische Felder)

Natur und Landschaft (Eingriffsregelung, Artenschutz, Habitatschutz)

Privates Eigentum/Landwirtschaft

Sonstige Belange

  • Rechtswirkungen des Planfeststellungsbeschlusses
  • Die Plangenehmigung
  • Rechtsschutzfragen: Überblick und Vorbereitung auf Gerichtsverfahren
  • Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung

3 Tage

15

Termine

KennzifferHinweiseNeue KennzifferSeminarstatusDatumVeranstaltungsortDozierendePreisAnmeldungen

08.740/002/2026

Anmeldung

07.10.2026 - 09.10.2026

Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes NRW in Herne

Für NRW-Landesbeschäftigte kostenfrei

Nicht-Landesbeschäftigte NRW mit Übernachtung: 757 Euro

Nicht-Landesbeschäftigte NRW ohne Übernachtung: 645 Euro

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